Kosten und Ausfallhonorar
TRANS­PARENZ UND KLARHEIT

Preis und Leistung nicht USt. pflichtig.




MEINE LEISTUNGEN

Erstgespräch

Einzeln
90 min / 100,00 €

Paare / Familie

90 min / 110,00 €


Psychologische Einzeltherapie
90 min / 130,00 €


Psychologische
Familientherapie/ Paartherapie

90 min / 160,00 €


EMDR

90 min / 180,00 €


Ausfallhonorar *

24 Stunden vor Termin / 100,00 €

 kurzfristig vor Termin / 130,00 €


 




ZAHLUNG

Sie erhalten nach der Sitzung eine Rechnung per E-Mail, die innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist.


Bitte beachten Sie, dass ich kein Bargeld annehme!



VERGÜNSTIGTER TARIF

Gilt für Azubis, Studenten, Rentner und Sozial­hilfe­bedürftige.


Sprechen Sich mich bitte persönlich darauf  an!



KOSTENÜBERNAHME GESETZLICHEN / PRIVATEN KRANKENKASSE

Nicht für jedes wissenschaftlich anerkannte Ver­fah­ren tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Entsprechend werden die Kosten für die von mir angebotene systemische Therapie und Beratung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen über­nommen und müssen privat gezahlt werden. Durch private Krankenkassen bzw. Zusatz­ver­ein­bar­ungen können die Kosten anteilig oder voll erstattet werden.

Informiere SIE sich dazu bitte im Voraus bei Ihrer Krankenkasse.


Die Kosten können als „Außergewöhnliche Belastung / Krankheitskosten“ in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.


IHRE VORTEILE BEI SELBSTZAHLUNG

Sie erhalten zeitnah Hilfe und Unterstützung bei aku­ten Krisen und Beschwerden. Ihre Anonymität ge­gen­über Arbeitgeber, Krankenkasse, Ver­sich­er­un­gen (hilfreich u. a. bei Antrag für Lebens­ver­sicherung, Berufs­un­fähig­keits­ver­sicherung, Aufnahme in den Staatsdienst, sowie Antrag für private Kranken­ver­sicherung) bleibt erhalten. Die Auskunft gegenüber Dritten erfolgt ausschließlich mit Ihrem Ein­ver­ständ­nis. Über die Anzahl der Termine sowie den Abstand zwischen den Sitzungen entscheidet nicht die Krankenkasse, sondern erfolgt in Absprache, je nach Bedarf, durch mich und Sie.


 

*Ausfallhonorar bei fest vereinbartem Behandlungstermin: Selbstverständlich trifft die Zahlungspflicht nicht ein, wenn der Termin fristgerecht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde, oder wenn Sie ohne Verschulden ihrerseits, zum Beispiel im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls, nicht erscheinen können.